Bitte planen Sie die Körung am ersten August-Wochenende schon jetzt fest bei Ihren Terminen ein! Wir freuen uns, wenn Sie an diesem Höhepunkt unserer Verbandsaktivitäten auch dieses Jahr wieder recht zahlreich teilnehmen und für guten Absatz der Tiere unserer Züchter sorgen.
Voraussichtlich werden wir 2018 wieder die bewährte Kooperation mit denZiegenzuchtverbänden aus Hessen und umliegenden Regionen fortsetzen. Am Samstag soll dann bis ca. 16 Uhr eine Ziegenauktion in der Halle durchgeführt werden. Die Details dazu müssen wir allerdings erst noch mit dem hessischen Ziegenzuchtverband abstimmen, aber es ist zu hoffen, dass dadurch der Organisationsaufwand und die Kosten für unseren Verband wieder etwas geringer ausfallen.
Die Bewirtung müssen wir allerdings weiterhin selbst organisieren. Daher bitten wir wieder um die eine oder andere Kuchenspende und freuen uns über Unterstützung beim Standdienst. Bitte melden Sie sich möglichst bis Ende Juni, wenn Sie einen Kuchen mitbringen oder einige Stunden Standdienst übernehmen können, bei Luise Pachaly, pachaly@schafzuchtverband.de oder 07044 8564 (Tel., AB und Fax).
Auch wenn Sie Anregungen oder Wünsche für das Rahmenprogramm der Körung haben, dann lassen Sie es uns schnellstmöglich wissen! Ihre Vorschläge z.B. für Info- oder Verkaufsstände am Sonntag oder mögliche Mitmachaktionen für Kinder und Erwachsene nehmen wir gerne auf.
Wie gewohnt werden wir uns am Samstag Abend, 4. August 2017, nach dem Auftrieb zum Züchterabend treffen. Dabei werden wir auch eine Mitgliederversammlung abhalten, um die Neufassung unserer Satzung zu beschließen, die aufgrund des neuen EU-Tierzuchtrechts erforderlich ist. Damit wir möglichst wenig Zeit durch Standortwechsel und Essenbestellung verlieren, hat der Vorstand beschlossen, die außerordentliche Mitgliederversammlung in der Halle durchzuführen und ein gemeinsames Abendessen zu organisieren.
Detaillierte Informationen zur Körung sowie die Einladung zur Mitgliederversammlung mit den Tagesordnungspunkten kommen mit dem nächsten Rundschreiben im Juli.
Hinweise für die Beschicker der Körung 2018
Bitte melden Sie Ihre Tiere schnellstmöglich bei der Herdbuchführung an: Anke Mückenheim, Dinghöfter Weg 3, 24354 Rieseby; herdbuch@schafzuchtverband.de. Der sonst übliche Anmeldetermin bis spätestens 31. Mai wurde ausnahmsweise auf 15. Juni verlängert, da dieses Rundschreiben erst in der letzten Maiwoche erscheint.
NEU: bei der Mitgliederversammlung 2018 wurde beschlossen, dass es auch eine Prämierung von Zuchtgruppen geben soll, wenn dafür mindestens 5 Zuchtgruppen gemeldet werden. Eine Zuchtgruppe besteht aus einem gekörten Bock und zwei mit ihm verwandten Zibben, älter als 12 Monate, die vom Beschicker selbst gezogen sind.
Das Standgeld beträgt wie im Vorjahr 15,- € pro Bock. Um den Gatterverkauf zu fördern, wird für weibliche Tiere kein Standgeld verlangt. Böcke, die ausschließlich in der Zuchtgruppe laufen, sind vom Standgeld befreit.
Veranlassen Sie rechtzeitig die Genotypisierung der Böcke. Als Alternative zum Bluttest kann man auch eine Probe der Mundschleimhaut untersuchen lassen – siehe Rundschreiben 2/2013.
Bitte schicken Sie eine Kopie des Ergebnisses möglichst bis Ende Mai an die Herdbuchführung – per Post oder als Scan per Mail.
Schurtermin für Böcke war wie jedes Jahr spätestens der 15. Mai.
Alle Tiere, die an der Körung aufgetrieben werden, benötigen ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt, das maximal 10 Tage vor der Körung ausgestellt wurde. Das Formular für das Gesundheitszeugnis wird auf der Homepage www.schafzuchtverband.de eingestellt und den Beschickern zugemailt, sobald die Formalitäten mit der zuständigen Amtstierärztin geklärt sind.
Samstag, 04.08.2018 18.00 – 19.00 Uhr Auftrieb I, Halle Ste.-Foy-Straße 23, 65549 Limburg
ab 20.00 Uhr Mitgliederversammlung, danach Züchterabend in der Versteigerungshalle in 65549 Limburg
Sonntag, 05.08.2017 7:30 – 8:30 Uhr Auftrieb II, Halle Ste.-Foy-Straße 23, 65549 Limburg
9:00 Uhr Körung Rauhwollige Pommersche Landschafe
ab 9:45 Uhr Körung Ostpreußische Skudden
danach Mittagspause
13:30 Uhr Prämierung
ab 14:30 Uhr Auktion
Mindestgebote und Beitrag für die Auktion
Bei der Auktion gelten die vom Vorstand beschlossenen und im Katalog veröffentlichten Mindestgebote, die die Besitzer ggf. auch erhöhen können, wenn sie dies vor Beginn der Auktion mitteilen.
Böcke Körklasse I
Rauhwollige Pommersche Landschafe 300,- €
Ostpreußische Skudde 250,- €
Böcke Körklasse II
Rauhwollige Pommersche Landschafe 250,- €
Ostpreußische Skudde 200,- €
Auktionsbeitrag:
für Käufer und Verkäufer je 10 % des Verkaufspreises,
Verbandsbeitrag für Gatterverkauf:
für Käufer und Verkäufer je 5 % des Verkaufspreises,
Auftriebs-/Standgeld je Bock 15,- €.
Verkauf am Gatter:
Wie jedes Jahr besteht die Möglichkeit Zibben und bewährte Zuchtböcke, jeweils bewertet mit mindestens 6/6, am Gatter zu verkaufen. Für weibliche Tiere wird kein Standgeld verlangt. Auf Wunsch des Verkäufers können Zibben und bewährte Zuchtböcke auch über die Auktion verkauft werden. Dies meldet der Verkäufer vor Beginn der Auktion an die Herdbuchführung und nennt dabei ein Mindestgebot, das die oben genannten Mindestgebote je nach Alter des Tier um bis zu 30% unterschreiten darf. Bei weiblichen Tieren gelten 100/80 € für Zutreter (Pommern/Skudden) und 120/100 € für Mutterschafe als Mindestgebot, das ggf. auch höher festgesetzt werden kann.
Nachmeldungen für den Gatterverkauf sind noch bis 25. Juli bei der Herdbuchführung möglich;
Meldung bitte an Anke Mückenheim, Dinghöfter Weg 3, 24354 Rieseby; herdbuch@schafzuchtverband.de.
Sonstige Hinweise:
•Nicht im Körkatalog des ZV-SP aufgeführte Tiere werden nicht zur Veranstaltung zugelassen!
Das Mitbringen oder Anbieten nicht gemeldeter Tiere neben der Veranstaltung ist wegen der Gefährdung tiergesundheitlicher Vorsorge nicht zulässig!
•Falls im Einzelfall vorbestellte Tiere außerhalb der Körung in Limburg den Eigentümer wechseln sollen, so ist das nur zulässig, wenn die Tiere bis spätestens Donnerstag, 2.8.2018 bei der Herdbuchführung angemeldet sind und auch für diese Tiere Gesundheitszeugnis und Begleitpapier vorliegen.
•Alle aufgetriebenen Tiere benötigen ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt sowie korrekt ausgefüllte Transportbegleitpapiere. Das gilt auch für den Gatterverkauf oder o.g. „vorbestellte“ Tiere.
• Potentielle Käufer bringen bitte ihre VVO-Betriebsnummer mit! Hit-Nr. Limburg: 06 533 009 0234
• Wer Tiere transportiert, benötigt am Fahrzeug ein Schild „Lebende Tiere“ oder ähnlichen Hinweis!