100-Tage-Gewicht

Verpflichtende Voraussetzung

Mit den neuen Zuchtprogrammen und der neuen VDL-Richtlinie zur Durchführung der Leistungsprüfungen, die der ZV-SP in seinen „Bestimmungen zur Durchführung von Herdbuchzucht und Leistungsprüfungen“ übernommen hat, ist auch für Skudden und Pommern eine Fleischleistungsprüfung vorgeschrieben.

Im Zuchtprogramm heißt es „diese ist für männliche Tiere verpflichtend“. Das bedeutet, dass für Böcke zur Körung ein Ergebnis der Fleischleistungsprüfung im Herdbuchprogramm OVICAP eingetragen sein muss. Die Fleischleistungsprüfung kann sich auf das Merkmal „tägliche Zunahmen“ beschränken und wird durch Gewichtsermittlung im Feld vom Züchter selbst durchgeführt. Für die praktische Umsetzung hat der Vorstand festgelegt, dass bei den Böcken das 100-Tage-Gewicht ermittelt wird. Dies ist einigermaßen praktikabel, da zu diesem Zeitpunkt die Bocklämmer abgesetzt werden. Gleichzeitig gibt dieses Gewicht auch gewisse Auskünfte über die Aufzuchtleistung der Mutter, so dass dieses Gewicht für den Züchter bei der Selektion sehr hilfreich ist. Vom ermittelten 100-TageGewicht wird das Geburtsgewicht abgezogen, das als Durchschnittswert im Zuchtprogramm festgelegt ist – je nach Rasse und für Einlinge oder Mehrlinge. Alternativ kann der Züchter das tatsächliche Geburtsgewicht ermitteln und teilt dies der Herdbuchführung mit der Ablammmeldung mit. Der so ermittelte Zuwachs innerhalb von 100 Tagen wird dann durch das Lebensalter in Tagen geteilt und man erhält als Ergebnis die tägliche Zunahme in g/Tag.

Die VDL hat zwar im November 2019 beschlossen, die Ermittlung des 100-Tage-Gewicht als verpflichtende Voraussetzung für die Körung bei den beiden Rassen Skudden und Pommern wieder abzuschaffen. Der ZV-SP-Vorstand hat jedoch beschlossen, diesen VDL-Beschluss nicht umzusetzen. Voraussetzung für die Körung von Böcken ist daher nach wie vor das 100-Tage-Gewicht, das vom Züchter zu ermitteln und der Herdbuchführung mitzuteilen ist.

Die Umsetzung muss ab 2019 erfolgen; das heißt, dass mindestens die Bocklämmer ab dem Geburtsjahrgang 2019 mit 100 Tagen vom Züchter gewogen werden und das Wiegeergebnis der Herdbuchführung mitgeteilt werden muss. Damit müssen die 100-Tage-Gewichte der aufgetriebenen Böcke erstmals für die Körung 2020 eingetragen werden.

Am einfachsten ermittelt man das 100-Tage-Gewicht, wenn man die Bocklämmer mit 3 bis 3 ½ Monaten zum Absetzen ohnehin „in die Hand“ nimmt. Also denken Sie daran, zum Lämmer absetzen Waage, Zettel und Stift mitzunehmen!

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