Wichtige Hinweise
2023
- In diesem Jahr ist die Blauzungenimpfung nicht mehr Voraussetzung für die Teilnahme an der Körung
- Schurtermin für Böcke ist wie jedes Jahr spätestens der 15. Mai.
- Bitte veranlassen Sie rechtzeitig die Genotypisierung der Böcke und schicken Sie eine Kopie des Ergebnisses möglichst bis Ende Mai an die Herdbuchführung – per Post oder als Scan per Mail.
- Das Standgeld beträgt wie im Vorjahr 15,- € pro Bock. Für weibliche Tiere zum Gatterverkauf wird kein Standgeld verlangt.
- Alle Tiere, die an der Körung aufgetrieben werden, benötigen ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt, das maximal 10 Tage vor der Körung ausgestellt wurde. Das Formular für das Gesundheitszeugnis wird im Juli auf unserer Homepage eingestellt und den Beschickern zugemailt, sobald die Formalitäten mit der Amtstierärztin vor Ort geklärt sind,