Wichtige Hinweise
2026
Hinweise für die Beschicker der Körung 2026
– Schurtermin für Böcke ist wie jedes Jahr spätestens am 15. Mai.
– Bitte melden Sie Ihre Tiere, soweit noch nicht geschehen, bis spätestens 31. Mai bei der Herdbuch-führung an: Anke Mückenheim, Dinghöfter Weg 3, 24354 Rieseby; oder per Mail an herdbuch@schafzuchtverband.de.
– Bitte veranlassen Sie die Genotypisierung der Böcke. Das Ergebnis schicken Sie dann bitte bis Ende Juni 2026 an die Herdbuchführung – eine Kopie per Post oder als Scan per Mail.
– Das Standgeld beträgt wie im Vorjahr 15,- € pro Bock; weibliche Tiere im Gatterverkauf sind gebührenfrei.
– Alle Tiere, die an der Körung aufgetrieben werden, benötigen ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt und eine Tierhaltererklärung insbesondere zu BTV. Beides darf maximal 10 Tage vor der Körung ausgestellt werden und ist beim Auftrieb vorzulegen. Die Formulare dafür werden En de Juli auf der Homepage www.schafzuchtverband.de eingestellt und den Beschickern zugemailt, sobald die finale Version mit der Amtstierärztin vor Ort geklärt wurde. Der BTV3-Impfstatus wird voraussichtlich im Katalog vermerkt.
Impfung gegen BTV 8 für alle aufgetriebenen Tiere Pflicht, BTV 3 empfohlen
Die aufgetriebenen Tiere benötigen lt. aktueller Information des zuständigen Veterinäramtes in Hadamar (Stand 24.4.2026) verpflichtend einen wirksamen Impfschutz gegen BTV 8, da Limburg in der BTV 8-Restriktionszone liegt. Dies muss in der Tierhaltererklärung bestätigt und mit einem Impfnachweis des Hoftierarztes oder dem Eintrag der Bestandsimpfung in HIT nachgewiesen werden. Ergänzend wird die Impfung gegen BTV3 empfohlen, um die Tiere bestmöglich zu schützen. Der BTV-Impfstatus wird im Katalog vermerkt.
Bitte sprechen Sie die Impfung(en) frühzeitig mit Ihrem Hoftierarzt ab. Lt. offizieller Empfehlung des Friedrich Löffler-Instituts kann gegen BTV 8 und BTV 3 gleichzeitig (mit zwei verschiedenen Impfstoffen) geimpft werden. Gegen BTV 8 haben in den letzten Jahren nur wenige Betriebe geimpft. Bei einigen Impfstoffen ist daher zur Grundimmunisierung eine Wiederholungsimpfung nach 3 bis 4 Wochen nötig. Es gibt aber auch einen Impfstoff, bei dem die einmalige Impfung für die Grundimmunisierung ausreicht. Je nach Impfstoff muss die (erste) Impfung spätestens im Mai/Juni erfolgen.
Infos zu BTV beim Friedrich-Loeffler-Institut (FLI):
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/